Die Steuersätze (Umsatzsteuer alias Mehrwertsteuer) in debevet Cloud Tierarztsoftware können von Ihnen anhand der in Ihrem Land gültigen Sätze (Deutschland, Schweiz, Österreich, Niederlande u.v.m.) eigenständig gepflegt und geändert werden.
Um Steuersätze zu ändern klicken Sie im Hauptmenu auf Administration und dann wählen Sie Steuersätze.
Hinweis für externe Buchhaltungssysteme (Collmex Finanzbuchhaltung, lexoffice)
Die Änderung bestehender Steuersätze kann entscheidende Auswirkungen auf Ihre Buchhaltung haben und dort weitere Schritte notwendig machen. Vor allem wenn Sie eigene Erlöskonten in debevet definiert haben, können weitere Schritte in Ihrer Finanzbuchhaltungssoftware notwendig sein.
Für Fragen hierzu steht Ihnen der jeweilige Anbieter (www.collmex.de / www.lexoffice.de) zur Verfügung.
Für die interne Buchführung (debevet Buchhaltung) ist keine Änderung notwendig, außer Sie saldieren nach Erlöstyp und Ihr Steuerberater wünscht ausdrücklich eine Anpassung der individuell pflegbaren Erlöskonten abweichend von Ihren bisher definierten Erlöskonten.
Wählen Sie aus der Liste der hinterlegten Steuersätze, den Steuersatz, den Sie ändern möchten, in dem Sie auf die Zahl des Steuersatzes in der dargestellten Liste klicken. Die Zahl in der Spalte Produkte zeigt Ihnen an, wieviele Produkte (Medikamente, Leistungen, Futtermittel u.a.) diesen Steuersatz verwenden, den Sie aktuell ändern möchten.
Hinweis: Der 0-%-Steuersatz kann nicht geändert oder gelöscht werden.
Auf der nun folgenden Seite müssen Sie den Hinweis zur vorherigen Erfassung und Abrechnung ausdrücklich bestätigen. Sobald Sie den Hinweis bestätigt haben, können Sie den Steuersatz ändern und auf Speichern klicken.
Als Steuersatz zulässig ist eine Ganzzahl oder eine Gleitkommazahl mit maximal zwei Nachkommastellen. Ein Steuersatz muss des weiteren eindeutig sein, das heisst, Sie können z.B. keine zweimal den gleichen Steuersatz erfassen.
Auf der folgenden Seite, wählen Sie die Berechnungsmethode aus, mit der die Preise der Produkte, die bisher diesen Steuersatz verwendet haben, neu berechnet werden sollen. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den jweiligen Berechnungsmethoden.
Tierarztpraxen und sonstigen Therapeuten, die auf der Grundlage von Gebührenverzeichnissen, Produktkatalogen (Laboklin, IDEXX u.a.) abrechnen oder sogar eine Hausapotheke führen, raten wir dringend davon ab, die Nettopreise zu verändern.
Bevor Sie die Neuberechnung durchführen, müssen Sie dieser ausdrücklich zustimmen.
Klicken Sie im Hauptmenu auf Administration und dan auf Steuersätze.
Wählen Sie den Steuersätz, den Sie unwiderruflich löschen wollen aus und klicken Sie oben rechts auf das Mülleimer-Symbol. Beachten Sie, dass alle Produkte mit diesem Steuersatz mit 0% Steuer neuberechnet werden.
Klicken Sie im Hauptmenu auf Administration und dann auf Steuersätze. Auf der Liste der Steuersätze klicken Sie oben rechts auf den grünen Knopf mit dem weissen Plussymbol.